Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes
ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher
Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der
Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der
Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit:
www.bfdi.bund.de.